Question Time N°5 – Entfall Radweg

Entfall Radweg Albert-Schweizer-Anlage

Zu den Gründen des Entfalls eines Radwegs auf der Albert-Schweizer-Anlage (der versteckte Park zwischen Hindenburgstraße und Hochschule Darmstadt) hat Darmstadt fährt Rad bei den zuständigen Ämtern um Aufklärung gebeten:

 

Im Juli 2017 wurde in der Albert-Schweizer-Anlage die Situation zwischen Radfahrern und Fußgängern geändert. Der weiße Streifen wurde mit schwarzer Farbe bemalt, das Verkehrsschild Gemeinsamer Rad- und Fußweg (Zeichen 241) entfernt und ersetzt durch das Verkehrszeichen Fußgänger (Zeichen 239) mit dem Zusatzzeichen Radfahrer frei.

 

Auf den ersten Blick und für die alltägliche Praxis zunächst eine Kleinigkeit. Doch was bedeutet das aus verkehrsrechtlicher Perspektive?

 

Mussten Radfahrende vorher auf einer Seite des Weges einen Radweg benutzen, so dürfen sie nun einen reinen Gehweg mitbenutzen. Die Benutzungspflicht fällt weg. Fußgänger haben jedoch Vorrang und Radfahrer müssen nun in Schrittgeschwindigkeit fahren[1].

 

Der Radweg in der Albert-Schweizer Anlage war Teil der wichtigen Nord-Süd-Radwegeverbindung. Er war Ersatz für die auf der Hindenbrugstraße auf dieser Höhe fehlende Radverkehrseinrichtung und schloss diese Lücke zwischen Rheinstraße und Eschollbrücker Straße.

 

Wir gehen davon aus, dass es sich daher um eine Interimsmaßnahme handelt und in naher Zukunft an gleicher Stelle – durch Verbreiterung des Bestands etwa – ein eigenständiger Radweg angelegt wird.

Sollte dies nicht so sein oder es gibt einen nicht erwähnten Mehrwert für den Radverkehr, so bittet Darmstadt fährt Rad um Aufklärung.

 

 


[1] Aus: Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) Anlage 2 (zu § 41 Absatz 1):

Zu Zeichen 239 Ge- oder Verbot
1. Andere Verkehrsteilnehmer dürfen den Gehweg nur benutzen, soweit dies durch Zusatzzeichen angezeigt ist.
2. Fahrzeugführer müssen in diesem Fall auf Fußgänger Rücksicht nehmen und die Geschwindigkeit an den Fußgängerverkehr anpassen. Fußgänger dürfen weder gefährdet noch behindert werden. Wenn nötig, müssen Fahrzeugführer warten.

 

++++++++++++ UPDATE 09.11.2017 +++++++++++++

ANTWORT vom 18.09.2017, Dezernat III – Zusammenfassung:

Als Mindestbreite für einen benutzungspflichtigen Zweirichtungsradweg müßte nach StVO 5m inkl. Fußverkehr zur Verfügung stehen, statt der zu Verfügung stehenden 3m.

Die Beschilderung würde angepasst, um die Straßenverkehrsordnung einzuhalten und die Benutzung der Strecke durch Radfahrende weiter zu ermöglichen.

Um Fußgängern und Radfahrern gerecht zu werden, hätte der Weg auf 4-5m verbreitert werden müssen. Dies würde Eingriffe in den Park bedeuten.

 

ANTWORT vom 19.09.2017, Darmstadt fährt Rad:

Die Strecke in der Grünanlage ist eine viel befahrene Umleitung zur fehlenden Radverkehrsanlage in der Hindenburgstraße für die Hauptverbindung zwischen Bahnhof/Hochschule und Süden.

So klein diese Maßnahme in der Albert-Schweizer-Anlage doch ist, so gut reflektiert sie jedoch das Dilemma, in dem die deutsche Radverkehrspolitik steckt. Anstatt wirkliche Lückenschlüsse zu schaffen und Strecken, auf denen Radfahrer gerne und viel fahren, beschränket man sich auf juristische Korrekturmaßnahmen. Ich denke, für eine gelungene Radfahrpolitik bringt uns bürokratische Jonglage nicht weiter. Was ist denn nun in der Praxis anders? Wo ist der Mehrwert?

In der Albert-Schweizer-Anlage wird immer schon viel Rad gefahren. Das hat sich auch nach der Maßnahme nicht geändert. Es wird auch genauso schnell gefahren wie vorher. Was den meisten Radfahrenden allerdings nicht bewusst ist, ist, dass sie im Falle eines Unfalls die Schuldigen sind. (Warum ist nicht über einen gemeinsamen Rad- und Fußweg nachgedacht worden?) Ist das Umladen von Verantwortungen im Sinne einer guten Radverkehrspolitik? Oder wäre ein Anpassen der Infrastruktur an die Praxis nicht die logischere Schlussfolgerung. Für die Unfallvermeidung. Für den Anstieg des Radverkehrsanteils im Modal Split?

Und natürlich gehört zu einer gelungenen Radverkehrspolitik ein Eingriff in die vorhanden Infrastruktur. Ob im Park oder alternativ auf der Hindenburgstraße. Das steht Ihnen frei. 🙂

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