Tempo 30 in der Erbacher Straße
Über 20 Jahre alt ist die Entscheidung, das einstige Gewerbegebiet in dem die Starkenburger Milchgenossenschaft, der Baustoffhandel Held und andere künftig als Wohngebiet zu nutzen. Städtebaulicher Wettbewerb, Bebauungsplan, Ankauf der Grundstücke, Aufgabe der Gewerbeflächen folgten. Heute ist ein Großteil des Areals mit Wohngebäuden bebaut. Auch die Wohnungsbaugenossenschaft Agora ist eingezogen und ein Kindergarten und Kinderspielplatz sind errichtet worden.
Dem Stadtteil fehlt jedoch bislang der eigene Quartiersplatz, eine fertige und verkehrsberuhigte Durchwegung. Das Spielen auf den Straßen wird gemacht ist aber nicht erlaubt, da die Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereichs zwar längst beschlossen, aber immer noch nicht angeordnet ist. Auch der vor über einem Jahr angekündigte Fuß- und Radweg entlang der Bahnschiene lässt auch sich warten.
Kürzlich wurde ein kurzer Teil der einzigen Tempo 50 Erschließungsstraße Erbacher Straße als Tempo 30 deklariert, eine Fußgängerampel wurde etwas willkürlich in die Landschaft gestellt und ein paar Verkehrsschilder verteilt, die zur Freiwilligkeit zum Tempo 30 fahren einladen. Nicht zuletzt die Bürgerinitiative „Erbacher Straße“ fordert die dauerhafte Einrichtung von Tempo 30 und auch der VCD Darmstadt-Dieburg hat einschlägige Änderungen an der Erbacher Straße gefordert.
Während sich immer mehr Anwohner, Besucher vom Naherholungsgebiet Oberfeld und Hofgut Domäne Oberfeld zu Fuß und auf dem Rad auf einem maroden Gehweg und einer viel zu stark befahrenen Straße tummeln, hält Deutschland an einer Regelgeschwindigkeit von 50km/h innerorts fest und gefährdet damit vor allem ungeschützte Verkehrsteilnehmer. Wir fragen nach beim Regierungspräsidium:
Warum?
Sehr geehrte Damen und Herren,
schon seitdem das Edelsteinviertel in Darmstadt vorwiegend als Wohnviertel genutzt wird, gibt es die Diskussion, die Geschwindigkeit in der Erbacher Straße auf Tempo 30 zu reduzieren.
Die Erbacher Straße stellt nicht zuletzt durch den maroden und viel zu kleinen einseitigen Gehweg für Fußgänger und Radfahrende (einseitig freigegeben) eine äußerst mangelhafte Verkehrsverbindung dar. Eine Alternative gibt es bislang nicht. Zu den Bewohnern des Edelsteinviertels und dem Besucherverkehr von Hofgut und Oberfeld kommen Radfahrende mit Ursprung im Woogsviertels oder der Lichtwiese, die das Edelsteinviertel durchfahren.
Viele Radfahrende nutzen den einseitigen Gehweg in beiden Richtungen gemeinsam mit dem Fußverkehr. Andere fahren auf der Fahrbahn trotz der hohen Verkehrsbelastung mit Schwerlast- und Busverkehr.
An zwei Stellen zwischen dem Bahnübergang am Ostbahnhof im Westen und dem Stadtwald im Osten gibt es Situationen mit unübersichtlichen Kurven. Eine liegt auf Höhe des Agora Cafés (1), eine andere am Haupteingang des Hofgutes Domäne Oberfeld (2). An beiden Orten herrscht reger Querungsbedarf durch Fußgänger vor allem am Hofgut. Auf der Höhe des Hofgutes wurde auf ca. 200m streckenweise Tempo30 eingerichtet und eine signalisierte Querungsmöglichkeit geschaffen. Der Nutzen beider Einrichtungen ist fraglich. Kaum ein Kfz-Fahrer hält sich an die Geschwindigkeitsbeschränkung auf diesem kurzen Abschnitt. Die Lichtsignalanlage ist unglücklich positioniert, der nördliche Gehweg im Anschluss nicht nutzbar.
In der Kurve vor dem Agora Café jedoch ist immer noch eine Geschwindigkeit von Tempo 50 erlaubt.
Trotz der unübersichtlichen Situation und einer damit gebotenen reduzierten Geschwindigkeit nach §3 (1) der StVO, wird an dieser Stelle eine Geschwindigkeit gefahren, die vor allem den Rad- und querenden Fußverkehr gefährdet.
Hier werden zudem die meisten auf der Fahrbahn fahrenden Radfahrende von Kfz überholt, obwohl dies §5 (2)+(3) aufgrund fehlender Sichtverhältnisse auf den Gegenverkehr nicht erlaubt. Eigene stichprobenartige Erhebungen hatten eine 87%ige Überholrate als Ergebnis.
Wir haben die Situation an der Kurve auf Höhe des Agora Cafés in der Grafik dargestellt (Position 1, Lageplan oben):
Dargestellt ist ein Überholvorgang eines Radfahrenden durch das dunkelblaue Fahrzeug links. Auf der gegenüberliegenden Fahrbahn kommt das dunkelblaue Fahrzeug rechts entgegen. Dargestellt ist zudem der Moment, in dem der Überholvorgang bereits eingesetzt hat, und der Führer des Fahrzeugs zum ersten Mal die Chance hat, das entgegenkommende Fahrzeug zu sehen. Die nördliche Mauer und der Grünstreifen behindern an dieser Stelle die Sicht auf den Gegenverkehr. (S. Foto)
Vorausgesetzt, die PKW fahren beide eine Geschwindigkeit von 50km/h, so reicht sogar eine Notbremsung beider Fahrer nicht aus, um einen Unfall zu verhindern. Die einzige Möglichkeit ist in diesem Moment ein Ausweichen der Fahrzeuge. Ein Ausweichen ist nur auf die südliche Seite möglich. Die Seite, auf der Radfahrende fahren.
Ein Berufen auf §1 der StVO reicht hier aus Erfahrung nicht aus. Bevor nicht eine bauliche Änderung (Aufpflastern der Kurven, wechselseitiges Parken, etc.) zu verringerter Geschwindigkeit führt, empfehlen wir dringend, die gesamte Erbacher Straße in Tempo 30 auszuweisen, inkl. einer Geschwindigkeitskontrolle durch Radar.
Wir sollten hier nicht dem Zufall überlassen, ob jemand zu Schaden kommt, sondern den Verkehrsteilnehmern im Sinne der #VisionZero eine Korrektur ihrer Fehler ermöglichen. Mit Tempo 50 ist dies an dieser Stelle nicht möglich.