Halten auf Radwegen weiterhin für umsonst?

Neue Bußgelder nach StVO-Novelle

Am 06.11.2019 hat die Bunderegierung die durch das BMVI vorgelegte Änderung der Straßenverkehrsordnung beschlossen. Nun müssen die Länder noch zustimmen.

Gibt es das HALTEN auf #Radwegen auch weiterhin für lau? Nach intensiver Recherche und Anfrage sieht es wohl so aus, dass das BMVI bei der Erhöhung der Bußgelder das „Halten auf Radwegen“ vergessen hat. Jetzt haben Sie die Chance, das zu berichtigen. Hier die vorgesehenen Erhöhungen auf einen Blick:


+++ ERGÄNZUNG 30.04.2020: Nach Inkrafttreten der StVO-Novelle liegt nun Gewissheit zu den Bußgeld-Erhöhungen vor. Damit wurden nach mehrfachen Beschwerden die Bußgelder für das Halten auf Radwegen/Radfahrstreien doch noch erhöht. Jedoch ist das Halten und Parken auf Schutzstreifen und in 2. Reihe teurer als auf Radwegen und Radfahrstreifen: +++

Bußgelder StVO-Novelle
Tatsächlich im Zuge der Novelle der StVO umgesetzte Bußgelder

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